RS OGH 2017/3/28 2Ob27/12b, 2Ob48/16x

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Veröffentlicht am 28.03.2017
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Norm

Haager Übk über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht Art8

Rechtssatz

Die Aufzählung des Art 8 HStVÜ ist eine bloß beispielhafte, die zum Ausdruck bringt, dass grundsätzlich alle Rechtsfragen der außervertraglichen Haftung aus dem Verkehrsunfall von dieser Verweisungsregel abgedeckt werden sollen.Die Aufzählung des Artikel 8, HStVÜ ist eine bloß beispielhafte, die zum Ausdruck bringt, dass grundsätzlich alle Rechtsfragen der außervertraglichen Haftung aus dem Verkehrsunfall von dieser Verweisungsregel abgedeckt werden sollen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128480

Im RIS seit

25.02.2013

Zuletzt aktualisiert am

09.04.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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