RS OGH 2017/3/29 7Ob98/16m

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Veröffentlicht am 29.03.2017
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Rechtssatz

Es fehlen überzeugende Gründe dafür, dem Gläubiger eines Kredits, der mit einem Pfandrecht an einem selbständig feuerversicherten Superädifikat (Gebäude einer Gärtnerei mit Glashaus) besichert ist, die Stellung eines Hypothekargläubigers iSd §§ 100 ff VersVG oder auch nur die Begünstigung des § 102 Abs 1 VersVG zu verweigern.Es fehlen überzeugende Gründe dafür, dem Gläubiger eines Kredits, der mit einem Pfandrecht an einem selbständig feuerversicherten Superädifikat (Gebäude einer Gärtnerei mit Glashaus) besichert ist, die Stellung eines Hypothekargläubigers iSd Paragraphen 100, ff VersVG oder auch nur die Begünstigung des Paragraph 102, Absatz eins, VersVG zu verweigern.

Entscheidungstexte

  • RS0131395">7 Ob 98/16m
    Entscheidungstext OGH 29.03.2017 7 Ob 98/16m
    Veröff: SZ 2017/46

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131395

Im RIS seit

01.06.2017

Zuletzt aktualisiert am

15.04.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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