Rechtssatz
Es fehlen überzeugende Gründe dafür, dem Gläubiger eines Kredits, der mit einem Pfandrecht an einem selbständig feuerversicherten Superädifikat (Gebäude einer Gärtnerei mit Glashaus) besichert ist, die Stellung eines Hypothekargläubigers iSd §§ 100 ff VersVG oder auch nur die Begünstigung des § 102 Abs 1 VersVG zu verweigern.Es fehlen überzeugende Gründe dafür, dem Gläubiger eines Kredits, der mit einem Pfandrecht an einem selbständig feuerversicherten Superädifikat (Gebäude einer Gärtnerei mit Glashaus) besichert ist, die Stellung eines Hypothekargläubigers iSd Paragraphen 100, ff VersVG oder auch nur die Begünstigung des Paragraph 102, Absatz eins, VersVG zu verweigern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131395Im RIS seit
01.06.2017Zuletzt aktualisiert am
15.04.2019