Norm
StPO §332 Abs4Rechtssatz
Ein Widerspruch iSd § 345 Abs 1 Z 10 StPO muss einer ausdrücklichen und unmissverständlichen Verwahrung gegen die Durchführung eines Moniturverfahrens entsprechen.Ein Widerspruch iSd Paragraph 345, Absatz eins, Ziffer 10, StPO muss einer ausdrücklichen und unmissverständlichen Verwahrung gegen die Durchführung eines Moniturverfahrens entsprechen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131379Im RIS seit
24.05.2017Zuletzt aktualisiert am
24.05.2017