RS OGH 2017/4/25 10Ob38/10a, 10Ob53/10g, 10Ob39/10y, 10Ob40/10w, 10Ob52/10k, 10Ob65/10x, 10Ob62/10f,

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Veröffentlicht am 25.04.2017
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Norm

UVG §3 Z2
  1. UVG § 3 heute
  2. UVG § 3 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009
  3. UVG § 3 gültig von 01.03.1992 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 628/1991

Rechtssatz

Da § 3 Z 2 UVG auf die nicht vollständige Leistung des laufenden Unterhaltsbeitrags nach Eintritt der Vollstreckbarkeit abstellt, ist es für die Gewährung von Unterhaltsvorschuss unerheblich, ob allenfalls bestehende Unterhaltsrückstände nicht gezahlt werden.Da Paragraph 3, Ziffer 2, UVG auf die nicht vollständige Leistung des laufenden Unterhaltsbeitrags nach Eintritt der Vollstreckbarkeit abstellt, ist es für die Gewährung von Unterhaltsvorschuss unerheblich, ob allenfalls bestehende Unterhaltsrückstände nicht gezahlt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126137

Im RIS seit

15.09.2010

Zuletzt aktualisiert am

07.06.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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