Norm
MRG §30 Abs2 Z13Rechtssatz
Der Verlust einer begünstigten Finanzierungsmöglichkeit ist ein bedeutender Nachteil für den Vermieter, weshalb ihm ein Interesse daran zuzubilligen ist, diesen Verlust verursachende Verhaltensweisen des Mieters als wichtigen Kündigungsgrund zu vereinbaren. Dabei muss allerdings dem Mieter klar vor Augen geführt werden, bei welchem Verhalten er mit einer Kündigung zu rechnen hat, widrigenfalls eine derartige Klausel in Vertragsformblättern weder § 30 Abs 2 Z13 MRG noch §6 Abs 3 KSchG entspricht.Der Verlust einer begünstigten Finanzierungsmöglichkeit ist ein bedeutender Nachteil für den Vermieter, weshalb ihm ein Interesse daran zuzubilligen ist, diesen Verlust verursachende Verhaltensweisen des Mieters als wichtigen Kündigungsgrund zu vereinbaren. Dabei muss allerdings dem Mieter klar vor Augen geführt werden, bei welchem Verhalten er mit einer Kündigung zu rechnen hat, widrigenfalls eine derartige Klausel in Vertragsformblättern weder Paragraph 30, Absatz 2, Z13 MRG noch §6 Absatz 3, KSchG entspricht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131649Im RIS seit
25.10.2017Zuletzt aktualisiert am
25.10.2017