Norm
ABGB §828 Abs2Rechtssatz
Die Ersichtlichmachung der abweichenden Abrechnungs- und Abstimmungseinheit ist vom Grundbuchgericht aufgrund beweiswirkender Urkunden über das formal gesetzmäßige Zustandekommen einer Vereinbarung iSd § 32 Abs 2 WEG 2002 ohne deren inhaltliche Prüfung im A2-Blatt der Wohnungseigentumsliegenschaft vorzunehmen.Die Ersichtlichmachung der abweichenden Abrechnungs- und Abstimmungseinheit ist vom Grundbuchgericht aufgrund beweiswirkender Urkunden über das formal gesetzmäßige Zustandekommen einer Vereinbarung iSd Paragraph 32, Absatz 2, WEG 2002 ohne deren inhaltliche Prüfung im A2-Blatt der Wohnungseigentumsliegenschaft vorzunehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128560Im RIS seit
27.03.2013Zuletzt aktualisiert am
18.08.2017