Norm
StPO §226Rechtssatz
Für eine analoge Anwendung des § 62a Abs 6 VfGG auf das nach einer Urteilskassation beim Gericht erster Instanz (neuerlich) anhängige Hauptverfahren besteht mangels Vorhandenseins einer planwidrigen Lücke keine Veranlassung.Für eine analoge Anwendung des Paragraph 62 a, Absatz 6, VfGG auf das nach einer Urteilskassation beim Gericht erster Instanz (neuerlich) anhängige Hauptverfahren besteht mangels Vorhandenseins einer planwidrigen Lücke keine Veranlassung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131479Im RIS seit
21.07.2017Zuletzt aktualisiert am
21.07.2017