Norm
SMG §35 Abs1Rechtssatz
Liegen hinsichtlich einzelner Schuldspruchfakten die Voraussetzungen für eine diversionelle Erledigung nach § 35 Abs 1 SMG und hinsichtlich anderer Schuldsprüche jene nach § 35 Abs 2 SMG vor, prävaliert die einheitliche, alle Suchtmitteldelikte betreffende (eine Probezeit und einheitliche Begleitmaßnahmen iSd § 35 Abs 6 und Abs 7 SMG vorgebende) diversionelle Erledigung nach § 35 Abs 2 SMG.Liegen hinsichtlich einzelner Schuldspruchfakten die Voraussetzungen für eine diversionelle Erledigung nach Paragraph 35, Absatz eins, SMG und hinsichtlich anderer Schuldsprüche jene nach Paragraph 35, Absatz 2, SMG vor, prävaliert die einheitliche, alle Suchtmitteldelikte betreffende (eine Probezeit und einheitliche Begleitmaßnahmen iSd Paragraph 35, Absatz 6 und Absatz 7, SMG vorgebende) diversionelle Erledigung nach Paragraph 35, Absatz 2, SMG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131597Im RIS seit
18.09.2017Zuletzt aktualisiert am
18.09.2017