Norm
StPO §35 Abs2Rechtssatz
Entscheidungen über (hier: nach Einbringung der Anklage, aber vor Beginn der Hauptverhandlung gestellte) Anträge auf Verweigerung oder Beschränkung der Akteneinsicht eines anderen Beteiligten ergehen nicht bloß mit prozessleitender Verfügung, sondern mit anfechtbarem Beschluss.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131617Im RIS seit
04.10.2017Zuletzt aktualisiert am
04.10.2017