Norm
KSchG §6 Abs2 Z3Rechtssatz
Eine Kreditvereinbarung, die ab einer bestimmten Kursschwankung eine automatische Konvertierung in eine andere Währung vorsieht, ohne dabei auf eine konkrete Erfüllungsgefährdung des Kreditgebers abzustellen, verstößt gegen § 6 Abs 2 Z 3 KSchG.Eine Kreditvereinbarung, die ab einer bestimmten Kursschwankung eine automatische Konvertierung in eine andere Währung vorsieht, ohne dabei auf eine konkrete Erfüllungsgefährdung des Kreditgebers abzustellen, verstößt gegen Paragraph 6, Absatz 2, Ziffer 3, KSchG.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Stop-loss-LimitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128733Im RIS seit
04.06.2013Zuletzt aktualisiert am
08.11.2017