Rechtssatz
Der Versicherungsnehmer hat gegenüber dem Versicherer ? im Rahmen des abgeschlossenen Vertrags ? einen Befreiungsanspruch, der ihn vor den Folgen der Inanspruchnahme durch den geschädigten Dritten schützen soll. Durch derartige Schadenersatzforderungen eines Geschädigten wird das Vermögen des Haftpflichtigen belastet; der mit dem Versicherer abgeschlossene Versicherungsvertrag gibt dem Versicherungsnehmer den Anspruch, ihn von dieser Schuld zu befreien.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Liberationsanspruch; Befreiungsanspruch; Freistellungsanspruch; DeckungsanspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129254Im RIS seit
28.02.2014Zuletzt aktualisiert am
14.11.2017