Norm
ASVG §162 Abs3Rechtssatz
Nach dem Zweck des § 162 Abs 3 ASVG als Entgeltersatz erhöhen vom Dienstgeber gewährte Optionsrechte („stock options“), die von der Versicherten unabhängig vom Beschäftigungsverbot in vollem Umfang ausgeübt werden konnten, die Bemessungsgrundlage für das Wochengeld nicht.Nach dem Zweck des Paragraph 162, Absatz 3, ASVG als Entgeltersatz erhöhen vom Dienstgeber gewährte Optionsrechte („stock options“), die von der Versicherten unabhängig vom Beschäftigungsverbot in vollem Umfang ausgeübt werden konnten, die Bemessungsgrundlage für das Wochengeld nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126909Im RIS seit
04.07.2011Zuletzt aktualisiert am
22.01.2018