RS OGH 2017/12/21 10Ob61/11k, 4Ob164/17x

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Veröffentlicht am 21.12.2017
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Rechtssatz

Die Kausalität des Aufklärungsfehlers für den realen Schaden des Anlegers ist zu verneinen, wenn der Kunde dieselbe Anlageentscheidung auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung getroffen hätte, da eine Unterlassung nur kausal ist, wenn die Vornahme einer bestimmten aktiven Handlung den Schaden verhindert hätte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127507

Im RIS seit

13.02.2012

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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