Rechtssatz
Die Kausalität des Aufklärungsfehlers für den realen Schaden des Anlegers ist zu verneinen, wenn der Kunde dieselbe Anlageentscheidung auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung getroffen hätte, da eine Unterlassung nur kausal ist, wenn die Vornahme einer bestimmten aktiven Handlung den Schaden verhindert hätte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127507Im RIS seit
13.02.2012Zuletzt aktualisiert am
28.10.2022