RS OGH 2018/1/30 2Ob9/13g, 2Ob42/17s

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Veröffentlicht am 30.01.2018
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Rechtssatz

Der Verzicht eines Fußgängers auf das Tragen heller oder mit reflektierendem Material versehener Kleidung vermag für sich allein einen Mitverschuldensvorwurf nicht zu rechtfertigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128879

Im RIS seit

14.08.2013

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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