Norm
ABGB §94Rechtssatz
Bei der Selbstversicherung wegen geringfügiger Beschäftigung nach § 19a ASVG handelt es sich um eine besondere Sozialversicherungsmöglichkeit, die in Auswirkung und Funktion der gesetzlichen Pflichtversicherung gleichgestellt ist. Beiträge zu dieser Selbstversicherung sind daher von der Unterhaltsbemessungsgrundlage - bzw vom Eigeneinkommen des unterhaltsberechtigten Ehegatten - abzuziehen, wenn nicht schon eine (Mit-)Versicherung in der gesetzlichen Kranken- oder Pensionsversicherung besteht.Bei der Selbstversicherung wegen geringfügiger Beschäftigung nach Paragraph 19 a, ASVG handelt es sich um eine besondere Sozialversicherungsmöglichkeit, die in Auswirkung und Funktion der gesetzlichen Pflichtversicherung gleichgestellt ist. Beiträge zu dieser Selbstversicherung sind daher von der Unterhaltsbemessungsgrundlage - bzw vom Eigeneinkommen des unterhaltsberechtigten Ehegatten - abzuziehen, wenn nicht schon eine (Mit-)Versicherung in der gesetzlichen Kranken- oder Pensionsversicherung besteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130890Im RIS seit
08.09.2016Zuletzt aktualisiert am
31.08.2018