Norm
ABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 BeRechtssatz
Eigeneinkommen des Unterhaltsberechtigten, das sich unterhaltsmindernd auswirkt, ist auch bei der Finanzierung von Sonderbedarf zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130252Im RIS seit
05.10.2015Zuletzt aktualisiert am
08.01.2020