Norm
WEG 2002 §16 Abs3 Satz2Rechtssatz
In Angelegenheiten des § 16 Abs 3 zweiter Satz WEG ist die Eigentümergemeinschaft zur Durchsetzung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft iSd § 24 WEG auf Durchführung von Erhaltungsarbeiten an allgemeinen Teilen des Hauses im Verfahren nach § 52 Abs 1 Z 2 WEG ausschließlich aktivlegitimiert.In Angelegenheiten des Paragraph 16, Absatz 3, zweiter Satz WEG ist die Eigentümergemeinschaft zur Durchsetzung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft iSd Paragraph 24, WEG auf Durchführung von Erhaltungsarbeiten an allgemeinen Teilen des Hauses im Verfahren nach Paragraph 52, Absatz eins, Ziffer 2, WEG ausschließlich aktivlegitimiert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0125904Im RIS seit
27.07.2010Zuletzt aktualisiert am
08.05.2018