Norm
ASVG §162 Abs3 vierter SatzRechtssatz
Bei der Regelung des § 162 Abs 3 4. Satz ASVG liegt eine planwidrige Gesetzeslücke vor, die dadurch zu schließen ist, dass in § 162 Abs 3 4. Satz ASVG auch ein Verweis auf den die Bezieherinnen von Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens betreffenden Abs 3a Z 3 hineinzulesen ist.Bei der Regelung des Paragraph 162, Absatz 3, 4. Satz ASVG liegt eine planwidrige Gesetzeslücke vor, die dadurch zu schließen ist, dass in Paragraph 162, Absatz 3, 4. Satz ASVG auch ein Verweis auf den die Bezieherinnen von Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens betreffenden Absatz 3 a, Ziffer 3, hineinzulesen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130645Im RIS seit
29.04.2016Zuletzt aktualisiert am
07.06.2018