RS OGH 2018/5/16 2Ob167/16x, 2Ob105/17f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.05.2018
beobachten
merken

Rechtssatz

Das dem Pflichtteilsberechtigten zustehende und von ihm auch wahrgenommene Nutzungsrecht, einerseits eine Wohnung ohne Mietzins selbst zu bewohnen und andererseits aus der Vermietung von Wohnungen auf der ererbten Liegenschaft Mietzinse zu lukrieren, ist zur Pflichtteilsdeckung geeignet. Dieses Nutzungsrecht ist von der fideikommissarischen Substitution nicht betroffen und insofern „ganz frei“ im Sinn des § 774 ABGB.Das dem Pflichtteilsberechtigten zustehende und von ihm auch wahrgenommene Nutzungsrecht, einerseits eine Wohnung ohne Mietzins selbst zu bewohnen und andererseits aus der Vermietung von Wohnungen auf der ererbten Liegenschaft Mietzinse zu lukrieren, ist zur Pflichtteilsdeckung geeignet. Dieses Nutzungsrecht ist von der fideikommissarischen Substitution nicht betroffen und insofern „ganz frei“ im Sinn des Paragraph 774, ABGB.

Entscheidungstexte

  • RS0131267">2 Ob 167/16x
    Entscheidungstext OGH 23.02.2017 2 Ob 167/16x
    Veröff: SZ 2017/23
  • RS0131267">2 Ob 105/17f
    Entscheidungstext OGH 16.05.2018 2 Ob 105/17f
    Auch; Beisatz: Hier: Rechtsstellung eines Vorlegatars. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131267

Im RIS seit

04.04.2017

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten