RS OGH 2018/5/22 14Bkd7/09, 20Os4/15m, 2Ds3/18y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.05.2018
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Norm

RL-BA 2015 §7
RL-BA 1977 §11

Rechtssatz

§ 11 RL-BA will verhindern, dass durch Auftragserteilungen Dritter - um deren Interessen es in Wahrheit nicht geht - über den Kopf der Betroffenen hinweg andere Aufträge erteilt werden als vom tatsächlichen Willen des Betroffenen umfasste.Paragraph 11, RL-BA will verhindern, dass durch Auftragserteilungen Dritter - um deren Interessen es in Wahrheit nicht geht - über den Kopf der Betroffenen hinweg andere Aufträge erteilt werden als vom tatsächlichen Willen des Betroffenen umfasste.

Entscheidungstexte

  • 14 Bkd 7/09
    Entscheidungstext OGH 30.11.2009 14 Bkd 7/09
  • RS0125482">20 Os 4/15m
    Entscheidungstext OGH 26.06.2015 20 Os 4/15m
    Vgl
  • 2 Ds 3/18y
    Entscheidungstext OGH 22.05.2018 2 Ds 3/18y
    Vgl auch; Beisatz: § 11 RL?BA 1977 (inhaltlich unverändert: § 7 RL?BA 2015) trachtet das persönliche Interesse und den tatsächlichen Willen jedes einzelnen Vertretenen zu schützen, sodass das Hinzukommen weiterer Betroffener jeweils einen neuen, weil personenbezogen definierten historischen Sachverhalt herstellt. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125482

Im RIS seit

30.12.2009

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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