Norm
RL-BA 2015 §7Rechtssatz
§ 11 RL-BA will verhindern, dass durch Auftragserteilungen Dritter - um deren Interessen es in Wahrheit nicht geht - über den Kopf der Betroffenen hinweg andere Aufträge erteilt werden als vom tatsächlichen Willen des Betroffenen umfasste.Paragraph 11, RL-BA will verhindern, dass durch Auftragserteilungen Dritter - um deren Interessen es in Wahrheit nicht geht - über den Kopf der Betroffenen hinweg andere Aufträge erteilt werden als vom tatsächlichen Willen des Betroffenen umfasste.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125482Im RIS seit
30.12.2009Zuletzt aktualisiert am
17.07.2018