Norm
ABGB §1299 ERechtssatz
Bei der Gewährung eines Fremdwährungskredits ist eine Obliegenheit der Bank, zusätzlich zur Kreditberatung, mit dem Kunden den als Tilgungsträger dienenden, durch Vermittlung eines Vermögensberaters bereits fertig abgeschlossenen Versicherungsvertrag zu erörtern, grundsätzlich zu verneinen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128916Im RIS seit
20.08.2013Zuletzt aktualisiert am
10.07.2018