RS OGH 2018/5/29 1Ob48/12h, 1Ob21/18x

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Veröffentlicht am 29.05.2018
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Norm

EVÜ Art5 Abs2

Rechtssatz

Klagende Verbraucher können sich nach Art 5 Abs 2 EVÜ darauf berufen, dass der ihnen nach den zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, gewährte Schutz durch die Rechtswahl entzogen würde. Es ist daher zu überprüfen, ob das Recht des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, im konkreten Fall die klagenden Verbraucher besser schützt, also günstiger für sie ist.Klagende Verbraucher können sich nach Artikel 5, Absatz 2, EVÜ darauf berufen, dass der ihnen nach den zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, gewährte Schutz durch die Rechtswahl entzogen würde. Es ist daher zu überprüfen, ob das Recht des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, im konkreten Fall die klagenden Verbraucher besser schützt, also günstiger für sie ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128687

Im RIS seit

23.05.2013

Zuletzt aktualisiert am

04.02.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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