Norm
EVÜ Art5 Abs2Rechtssatz
Klagende Verbraucher können sich nach Art 5 Abs 2 EVÜ darauf berufen, dass der ihnen nach den zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, gewährte Schutz durch die Rechtswahl entzogen würde. Es ist daher zu überprüfen, ob das Recht des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, im konkreten Fall die klagenden Verbraucher besser schützt, also günstiger für sie ist.Klagende Verbraucher können sich nach Artikel 5, Absatz 2, EVÜ darauf berufen, dass der ihnen nach den zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, gewährte Schutz durch die Rechtswahl entzogen würde. Es ist daher zu überprüfen, ob das Recht des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, im konkreten Fall die klagenden Verbraucher besser schützt, also günstiger für sie ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128687Im RIS seit
23.05.2013Zuletzt aktualisiert am
04.02.2020