Norm
KSchG §6 Abs3Rechtssatz
Die Klausel in AGB eines Kreditkartenunternehmens „Barbehebungs-/Bearbeitungsentgelte, Spesen, Kosten und Gebühren aus Mahnungen, Adressnachforschungen, Kartensperre (einschließlich Neuausstellung der Karte bei Abhandenkommen), Zahlungsverzug (Verzugszinsen pro Monat vom jeweils aushaftenden Betrag, Rücklastschriftspesen, etc) und dergleichen werden dem Karteninhaber zusätzlich angelastet." (Klausel 19) verstößt gegen § 6 Abs 3 KSchG und ist unzulässig.Die Klausel in AGB eines Kreditkartenunternehmens „Barbehebungs-/Bearbeitungsentgelte, Spesen, Kosten und Gebühren aus Mahnungen, Adressnachforschungen, Kartensperre (einschließlich Neuausstellung der Karte bei Abhandenkommen), Zahlungsverzug (Verzugszinsen pro Monat vom jeweils aushaftenden Betrag, Rücklastschriftspesen, etc) und dergleichen werden dem Karteninhaber zusätzlich angelastet." (Klausel 19) verstößt gegen Paragraph 6, Absatz 3, KSchG und ist unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124702Im RIS seit
27.02.2009Zuletzt aktualisiert am
17.08.2018