Norm
GMV Art9 Abs1 litcRechtssatz
Auch nicht registrierte Unternehmenskennzeichen sind bei hoher Bekanntheit ? ebenso wie bekannte Marken (§ 10 Abs 2 MSchG; Art 9 Abs 1 lit c GMV) ? gegen das unlautere Ausnutzen ihrer Kennzeichnungskraft und der ihnen entgegengebrachten Wertschätzung geschützt (§ 1 Abs 1 Z 1 UWG).Auch nicht registrierte Unternehmenskennzeichen sind bei hoher Bekanntheit ? ebenso wie bekannte Marken (Paragraph 10, Absatz 2, MSchG; Artikel 9, Absatz eins, Litera c, GMV) ? gegen das unlautere Ausnutzen ihrer Kennzeichnungskraft und der ihnen entgegengebrachten Wertschätzung geschützt (Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins, UWG).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127630Im RIS seit
02.04.2012Zuletzt aktualisiert am
08.08.2018