Norm
KMG §1 Abs1 Z3Rechtssatz
Eine Veranlagung iSd § 1 Abs 1 Z 3 KMG setzt eine gesellschafts- oder schuldrechtlich organisierte Risikogemeinschaft voraus, wobei es keinen Unterschied macht, ob diese rechtlich (etwa durch Beteiligung an einer Gesellschaft) oder bloß wirtschaftlich begründet ist.Eine Veranlagung iSd Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 3, KMG setzt eine gesellschafts- oder schuldrechtlich organisierte Risikogemeinschaft voraus, wobei es keinen Unterschied macht, ob diese rechtlich (etwa durch Beteiligung an einer Gesellschaft) oder bloß wirtschaftlich begründet ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127765Im RIS seit
13.06.2012Zuletzt aktualisiert am
02.08.2018