Norm
VersVG §16Rechtssatz
Der Versicherer kann sich auch ohne Vertragsauflösung auf Leistungsfreiheit berufen, wenn er von der Verletzung der betreffenden vorvertraglichen Obliegenheit (Anzeigeobliegenheit) erst nach dem Versicherungsfall erfahren hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
ObliegenheitsverletzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129732Im RIS seit
02.12.2014Zuletzt aktualisiert am
02.09.2020