RS OGH 2018/8/29 7Ob131/14m, 7Ob50/16b, 7Ob108/16g, 7Ob119/17a, 7Ob117/18h

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Veröffentlicht am 29.08.2018
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Rechtssatz

Der Versicherer kann sich auch ohne Vertragsauflösung auf Leistungsfreiheit berufen, wenn er von der Verletzung der betreffenden vorvertraglichen Obliegenheit (Anzeigeobliegenheit) erst nach dem Versicherungsfall erfahren hat.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Obliegenheitsverletzung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129732

Im RIS seit

02.12.2014

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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