Norm
UVG §3Rechtssatz
Es ist dem durch den Kinder? und Jugendhilfeträger vertretenen Kind zumutbar, bei häufigem Wohnsitzwechsel oder bei häufigem Wechsel des Arbeitsplatzes durch die Unterhaltsschuldnerin jene Maßnahmen (ZMR?Anfrage, Hauptverbandsabfrage) zu setzen, die eine zielführende Exekution ermöglichen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129829Im RIS seit
09.02.2015Zuletzt aktualisiert am
22.10.2018