Norm
ABGB §879 Abs3 BIIiRechtssatz
Bei einer Zinsanpassungsklausel darf das der Bank eingeräumte Gestaltungsrecht iSd § 1056 ABGB nicht in offenbar unbilliger Weise ausgeübt werden. Offenbar unbillig ist das Ergebnis dann, wenn die Maßstäbe von Treu und Glauben grob vernachlässigt wurden und die Unrichtigkeit der Preisfestsetzung einem sachkundigen und unbefangenen Beobachter sofort erkennbar ist.Bei einer Zinsanpassungsklausel darf das der Bank eingeräumte Gestaltungsrecht iSd Paragraph 1056, ABGB nicht in offenbar unbilliger Weise ausgeübt werden. Offenbar unbillig ist das Ergebnis dann, wenn die Maßstäbe von Treu und Glauben grob vernachlässigt wurden und die Unrichtigkeit der Preisfestsetzung einem sachkundigen und unbefangenen Beobachter sofort erkennbar ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127771Im RIS seit
13.06.2012Zuletzt aktualisiert am
14.11.2018