RS OGH 2018/9/26 7Ob127/16a, 7Ob183/16m, 7Ob98/17p, 7Ob109/18g

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Veröffentlicht am 26.09.2018
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Norm

ARB 2011 Art2.3

Rechtssatz

Das vom Versicherungsnehmer in einem gegen ihn geführten Passivprozess bestrittene Klagsvorbringen ist in der Rechtsschutzversicherung für die Beurteilung, wann der Versicherungsfall eingetreten ist (Art 2.3. ARB 2011), zu berücksichtigen.Das vom Versicherungsnehmer in einem gegen ihn geführten Passivprozess bestrittene Klagsvorbringen ist in der Rechtsschutzversicherung für die Beurteilung, wann der Versicherungsfall eingetreten ist (Artikel 2 Punkt 3, ARB 2011), zu berücksichtigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0131092

Im RIS seit

09.01.2017

Zuletzt aktualisiert am

07.11.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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