Rechtssatz
Wurde die von einem schleudernden Pkw ausgehende außergewöhnliche Betriebsgefahr nicht durch das Verhalten eines nicht beim Betrieb tätigen Dritten, sondern des Geschädigten ausgelöst, so bleibt die Haftungsbefreiung nach § 9 Abs 2 EKHG gegenüber dem ? schuldhaft oder schuldlos ? verkehrswidrig Handelnden bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen möglich.Wurde die von einem schleudernden Pkw ausgehende außergewöhnliche Betriebsgefahr nicht durch das Verhalten eines nicht beim Betrieb tätigen Dritten, sondern des Geschädigten ausgelöst, so bleibt die Haftungsbefreiung nach Paragraph 9, Absatz 2, EKHG gegenüber dem ? schuldhaft oder schuldlos ? verkehrswidrig Handelnden bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen möglich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126277Im RIS seit
13.12.2010Zuletzt aktualisiert am
21.11.2018