RS OGH 2018/9/27 9Ob46/16d, 9Ob32/18y

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Veröffentlicht am 27.09.2018
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Rechtssatz

Aus § 44 Abs 2 ZaDiG geht keine gegenüber § 1304 ABGB vorrangige Regelung zu einem möglichen Mitverschulden der Beklagten hervor.Aus Paragraph 44, Absatz 2, ZaDiG geht keine gegenüber Paragraph 1304, ABGB vorrangige Regelung zu einem möglichen Mitverschulden der Beklagten hervor.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131357

Im RIS seit

16.05.2017

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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