Norm
IO §138 Abs1Rechtssatz
Auch in Fällen, in denen vor Annahme des Zahlungsplans eine Schlussverteilung unterblieben ist, weil irrtümlich angenommen wurde, dass kein verwertbares Vermögen vorhanden ist, ist die Anordnung einer Nachtragsverteilung grundsätzlich zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131368Im RIS seit
18.05.2017Zuletzt aktualisiert am
12.06.2020