RS OGH 2018/11/26 8Ob104/16a, 8Ob149/18x

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Veröffentlicht am 26.11.2018
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Norm

CISG Art14

Rechtssatz

Für die Einbeziehung der AGB eines Vertragsteils ist es erforderlich, dass sie dem anderen Teil übermittelt oder zugänglich gemacht werden. Eine Erkundigungsobliegenheit besteht nicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131580

Im RIS seit

06.09.2017

Zuletzt aktualisiert am

06.06.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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