RS OGH 2018/11/26 8Ob104/16a, 8Ob149/18x

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Veröffentlicht am 26.11.2018
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Norm

CISG Art14

Rechtssatz

Für die Einbeziehung der AGB eines Vertragsteils ist es erforderlich, dass sie dem anderen Teil übermittelt oder zugänglich gemacht werden. Eine Erkundigungsobliegenheit besteht nicht.

Entscheidungstexte

  • RS0131580">8 Ob 104/16a
    Entscheidungstext OGH 29.06.2017 8 Ob 104/16a
    Veröff: SZ 2017/76
  • RS0131580">8 Ob 149/18x
    Entscheidungstext OGH 26.11.2018 8 Ob 149/18x
    nur: Für die Einbeziehung der AGB eines Vertragsteils ist es erforderlich, dass sie dem anderen Teil übermittelt oder zugänglich gemacht werden. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131580

Im RIS seit

06.09.2017

Zuletzt aktualisiert am

06.06.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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