RS OGH 2019/1/29 4Ob252/18i

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Veröffentlicht am 29.01.2019
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Rechtssatz

Ein Verstoß gegen § 10 UWG hängt auch bei einer nicht geringfügigen Zuwendung davon ab, dass der Begünstigte eine unlautere Bevorzugung anstrebt.Ein Verstoß gegen Paragraph 10, UWG hängt auch bei einer nicht geringfügigen Zuwendung davon ab, dass der Begünstigte eine unlautere Bevorzugung anstrebt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132503

Im RIS seit

17.04.2019

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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