Rechtssatz
Ein Verstoß gegen § 10 UWG hängt auch bei einer nicht geringfügigen Zuwendung davon ab, dass der Begünstigte eine unlautere Bevorzugung anstrebt.Ein Verstoß gegen Paragraph 10, UWG hängt auch bei einer nicht geringfügigen Zuwendung davon ab, dass der Begünstigte eine unlautere Bevorzugung anstrebt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132503Im RIS seit
17.04.2019Zuletzt aktualisiert am
28.10.2022