Norm
ABGB §1041 B5Rechtssatz
Auch im Fall des unlauteren Eingriffs in eine geschützte Rechtsposition, die durch eine rechtskräftige Entscheidung im Einzelfall (hier: Schiedsspruch) geschaffen wurde, etwa durch Umgehung der Wirkungen des Exekutionstitels durch Neugründung einer Gesellschaft, auf die der Betrieb der verurteilten Kennzeichenverletzerin übertragen wird, ist die Lücke wettbewerbsrechtlichen Schutzes nach UWG durch Anwendung der immaterialgüterrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften (§§ 87a UrhG, 151 PatG, 55 MSchG) zu schließen.Auch im Fall des unlauteren Eingriffs in eine geschützte Rechtsposition, die durch eine rechtskräftige Entscheidung im Einzelfall (hier: Schiedsspruch) geschaffen wurde, etwa durch Umgehung der Wirkungen des Exekutionstitels durch Neugründung einer Gesellschaft, auf die der Betrieb der verurteilten Kennzeichenverletzerin übertragen wird, ist die Lücke wettbewerbsrechtlichen Schutzes nach UWG durch Anwendung der immaterialgüterrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften (Paragraphen 87 a, UrhG, 151 PatG, 55 MSchG) zu schließen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125575Im RIS seit
15.01.2010Zuletzt aktualisiert am
25.03.2019