Norm
MRG §12a Abs5Rechtssatz
Die Anhebung des Hauptmietzinses im Fall der Unternehmensverpachtung nach § 12a Abs 5 MRG ist - im Gegensatz zur Unternehmensveräußerung - nicht befristet.Die Anhebung des Hauptmietzinses im Fall der Unternehmensverpachtung nach Paragraph 12 a, Absatz 5, MRG ist - im Gegensatz zur Unternehmensveräußerung - nicht befristet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124979Im RIS seit
23.04.2009Zuletzt aktualisiert am
09.04.2019