RS OGH 2019/2/26 8Ob110/16h, 5Ob113/17d, 4Ob15/19p

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Veröffentlicht am 26.02.2019
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Rechtssatz

Der Anspruch auf Rückzahlung rechtsgrundlos geleisteter Unterhaltsbeiträge verjährt analog § 1480 ABGB in drei Jahren.Der Anspruch auf Rückzahlung rechtsgrundlos geleisteter Unterhaltsbeiträge verjährt analog Paragraph 1480, ABGB in drei Jahren.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131583

Im RIS seit

06.09.2017

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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