Norm
StPO §23 Abs1Rechtssatz
In der Durchführung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des nicht gesetzmäßig geladenen Angeklagten und Fällung des Abwesenheitsurteils, ohne sich von der gehörigen Ladung des Angeklagten zu überzeugen, liegt infolge des rechtlich mangelhaften Verfahrens eine Gesetzesverletzung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128226Im RIS seit
12.12.2012Zuletzt aktualisiert am
29.04.2019