Norm
ABGB §879 Abs3Rechtssatz
Bei der geltungserhaltenden Reduktion bleibt die Vertragsklausel insoweit aufrecht, als sie inhaltlich nicht zu beanstanden und ein entsprechender hypothetischer Parteiwille erkennbar ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127810Im RIS seit
10.07.2012Zuletzt aktualisiert am
08.05.2019