Norm
FHStG §18Rechtssatz
Die Entscheidung des Kollegiums der Fachhochschule über eine Beschwerde gegen eine Entscheidung der Studiengangsleitung in Studien-, insbesondere Prüfungsangelegenheiten ist als privatrechtliches Streitentscheidungsverfahren aus dem privatrechtlichen Ausbildungsverhältnis aufgrund des Ausbildungsvertrags aufzufassen; den gebotenen Rechtsschutz gewährleisten bei Streitigkeiten aus dem privatrechtlichen Ausbildungsverhältnis die ordentlichen Gerichte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132735Im RIS seit
11.09.2019Zuletzt aktualisiert am
27.09.2021