RS OGH 2019/6/25 10Ob24/19f

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Veröffentlicht am 25.06.2019
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Rechtssatz

Eine bloß kurzfristige rückwirkende Einstellung des Bezugs von Vorschüssen für in der Vergangenheit liegende Zeiträume (hier: drei Monate) steht einer Erhöhung von Unterhaltsvorschüssen für vor Beginn dieser Unterbrechung des Vorschussbezugs liegende Bezugszeiten nicht entgegen, wenn die Periode, für die die Vorschüsse gewährt wurden noch nicht abgelaufen ist.

Entscheidungstexte

  • RS0132840">10 Ob 24/19f
    Entscheidungstext OGH 25.06.2019 10 Ob 24/19f
    Veröff: SZ 2019/55

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132840

Im RIS seit

21.11.2019

Zuletzt aktualisiert am

04.10.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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