Norm
7.ZPMRK Art4Rechtssatz
Art 4 7.ZPMRK ist so zu verstehen, dass er die Verfolgung oder Anklage einer zweiten „strafbaren Handlung" verbietet, wenn diese auf identischen Tatsachen oder auf Tatsachen beruht, die im Wesentlichen dieselben sind. (Bem: Sergey Zolotukhin gegen Russland)Artikel 4, 7.ZPMRK ist so zu verstehen, dass er die Verfolgung oder Anklage einer zweiten „strafbaren Handlung" verbietet, wenn diese auf identischen Tatsachen oder auf Tatsachen beruht, die im Wesentlichen dieselben sind. (Bem: Sergey Zolotukhin gegen Russland)
Gegenteilig zu RS0124159
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:2009:RS0127286Im RIS seit
05.01.2012Zuletzt aktualisiert am
26.02.2024