Norm
AVRAG §2d Abs4 Z5Rechtssatz
Eine rückersatzschädliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses iSd § 2d Abs 4 Z 5 AVRAG liegt auch dann vor, wenn es vom Arbeitgeber mit einer saisonbedingten Wiedereinstellungszusage gekündigt wird.Eine rückersatzschädliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses iSd Paragraph 2 d, Absatz 4, Ziffer 5, AVRAG liegt auch dann vor, wenn es vom Arbeitgeber mit einer saisonbedingten Wiedereinstellungszusage gekündigt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132752Im RIS seit
24.09.2019Zuletzt aktualisiert am
27.07.2021