Norm
ZPO §40Rechtssatz
Ein Anspruch auf Kostenersatz besteht im Zivilprozess grundsätzlich nur zwischen den Parteien; eine Kostenersatzpflicht oder ein Kostenersatzanspruch Dritter wird nur ausnahmsweise angeordnet. Für die Akteneinsicht besteht keine solche Sonderregelung. Ein Kostenersatzanspruch des Akteneinsicht begehrenden Dritten besteht daher nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132792Im RIS seit
30.10.2019Zuletzt aktualisiert am
27.07.2021