RS OGH 2019/8/29 9ObA20/14b, 8ObA62/18b

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Veröffentlicht am 29.08.2019
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Norm

UrlG §6 Abs1

Rechtssatz

Die Bestimmungen des § 6 UrlG (Ausfallprinzip) sind dahin zu interpretieren, dass nicht auf das Entgelt in früheren Zeiträumen der Entstehung des Urlaubsanspruchs abzustellen ist, sondern der Arbeitnehmer während seines Urlaubs grundsätzlich jenes Entgelt zu erhalten hat, das er verdient hätte, wenn er in dieser Zeit gearbeitet hätte.Die Bestimmungen des Paragraph 6, UrlG (Ausfallprinzip) sind dahin zu interpretieren, dass nicht auf das Entgelt in früheren Zeiträumen der Entstehung des Urlaubsanspruchs abzustellen ist, sondern der Arbeitnehmer während seines Urlaubs grundsätzlich jenes Entgelt zu erhalten hat, das er verdient hätte, wenn er in dieser Zeit gearbeitet hätte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129704

Im RIS seit

05.11.2014

Zuletzt aktualisiert am

17.10.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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