Norm
GmbHG §34Rechtssatz
Die Aufgabe des Vorsitzenden der Generalversammlung ist es ? mangels anderer Regelung in der Satzung - den Ablauf der Generalversammlung festzulegen, die Abstimmungen durchzuführen sowie gegebenenfalls die Verhandlungs? und Abstimmungsergebnisse festzustellen; ihm steht auch die Sitzungspolizei zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127005Im RIS seit
25.08.2011Zuletzt aktualisiert am
28.01.2020