RS OGH 2019/9/24 5Ob134/19w

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Veröffentlicht am 24.09.2019
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Norm

GBG §8 Z3
GBG §20
SanktG §6
  1. SanktG § 6 gültig von 01.07.2010 bis 10.02.2025 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 5/2025

Rechtssatz

Wenn die im Grundbuch als Eigentümerin der Liegenschaft aufscheinende Person nicht diejenige ist, die unmittelbar von Sanktionsmaßnahmen betroffen ist, muss die amtliche Mitteilung an das Grundbuchsgericht konkrete Ausführungen enthalten, inwiefern der Vermögenswert dennoch – also auch ohne offenkundigen Konnex – der sanktionierten Person zuzuordnen und daher von den Sanktionsmaßnahmen umfasst ist.

Entscheidungstexte

  • RS0132786">5 Ob 134/19w
    Entscheidungstext OGH 24.09.2019 5 Ob 134/19w

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132786

Im RIS seit

29.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

29.10.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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