RS OGH 2019/9/24 4Ob144/19h

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Veröffentlicht am 24.09.2019
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Rechtssatz

Informationen aus gerichtlichen Verfahren, an denen minderjährige Kinder beteiligt sind, sind als vertrauliche Informationen anzusehen, für die eine besondere Verschwiegenheitspflicht besteht. Das Weitergabeverbot richtet sich insbesondere auch an den am Verfahren beteiligten gesetzlichen Vertreter des Kindes, der dessen Geheimhaltungsinteresse nicht verletzen und personenbezogene Daten nicht missbräuchlich verwenden darf.

Entscheidungstexte

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    Entscheidungstext OGH 24.09.2019 4 Ob 144/19h

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132818

Im RIS seit

11.11.2019

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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