Norm
ZPO §528 Abs2 Z2 BRechtssatz
Die Abweisung eines Unterbrechungsantrags im Sinnn des § 11 AHG ist nicht der Zurückweisung einer Klage aus formellen Gründen gleichzuhalten.Die Abweisung eines Unterbrechungsantrags im Sinnn des Paragraph 11, AHG ist nicht der Zurückweisung einer Klage aus formellen Gründen gleichzuhalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0124918Im RIS seit
05.08.2009Zuletzt aktualisiert am
04.11.2019