Norm
ARHG §58Rechtssatz
Ansuchen auf Verlängerung der Dauer einer bereits bewilligten Rechtshilfemaßnahme unterliegen nicht denselben inhaltlichen und formellen Erfordernissen wie das ursprüngliche Ersuchen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132890Im RIS seit
10.01.2020Zuletzt aktualisiert am
10.01.2020